Freitag, 06. Dezember 2024
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Behandlungsplatz 50 NRW / MANV

Behandlungsplatz 50 NRW / MANV

1 Einleitung

Ein Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen kann dazu führen, dass die im Rahmen des Rettungsdienstes vorgehaltenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, obwohl sie regel- und gesetzeskonform geplant wurden. Daraus ergibt sich die Situation einer rettungsdienstlichen Mangelversorgung. Die Aufgabe der in diesem Konzept beschriebenen »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist es, auf diese Situation effektiv und gezielt zu reagieren. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird eine solche Einsatzstelle zunächst mindestens in die drei Einsatzabschnitte

• „Technische Rettung“,

• „Medizinische Rettung“ und

• „Bereitstellungsraum“

gegliedert, die der Einsatzleitung unterstellt sind (Abbildung 1). Im Einsatzabschnitt „Technische Rettung“ wird die technische Rettung der Personen aus dem Schaden- und Unfallbereich durchgeführt und diese anschließend an den Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ übergeben. Dort werden die Personen an Patientenablagen gesammelt, soweit als möglich medizinisch erstversorgt und geordnet zur weiteren Versorgung an den Behandlungsplatz (BHP) übergeben. Im Behandlungsplatz (BHP) wird der Gesundheitszustand der Patienten stabilisiert und diese für den Transport in eine Behandlungseinrichtung vorbereitet. Die Auswahl der geeigneten Transportmittel und Transportziele ist Aufgabe des Unterabschnittes „Transport-Organisation“.

 

Die Bereitstellung der Transportmittel erfolgt durch den Einsatzabschnitt „Bereitstellungsraum“. Die Einrichtung der Patientenablage(n) sollte unverzüglich nach dem Schadensereignis erfolgen, um einen möglichst großen Erfolg der medizinischen Rettungsmaßnahmen sicherzustellen. Daher muss diese Aufgabe von den örtlichen Einheiten wahrgenommen werden, die diesen Auftrag sehr kurzfristig erfüllen können, oder von Einheiten unmittelbar benachbarter Gebietskörperschaften, die die Einsatzstelle ähnlich schnell erreichen können. Dies sind in der Regel die Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und schnell reagierende Kräfte des Katastrophenschutzes. Patientenablagen werden vornehmlich nicht von Einheiten der überörtlichen Hilfe eingerichtet, da diese Einheiten in der Regel für diese Aufgabe nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen. Außerdem ist sowohl der Fall denkbar, dass eine Patientenablage mehreren »Behandlungsplatz-Bereitschaften 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) vorgeschaltet ist, als auch der Fall, dass mehrere Patientenablagen einer »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) zuarbeiten. Die Patientenablage stellt somit organisatorisch einen eigenen Aufgabenbereich dar. Daher wurde bei der Konzeption der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) diese Aufgabe ausgeklammert. Durch die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) sind im Regelfall die Aufgaben des Unterabschnitts „Behandlungsplatz“ (BHP) sowie des Unterabschnitts „Transport-Organisation“ zu erbringen. Im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehrplanung ist es aber durchaus denkbar, dass eine »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) personell so ergänzt wird, dass sie auch eine Patientenablage als eigenständige Aufgabe betreiben kann, insbesondere auch deshalb, weil die zur Ausstattung der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gehörenden Gerätewagen Sanitätsdienst NRW (GW-San NRW) das für diesen Zweck benötigte Material mitführen. Wenn dieser Weg gewählt wird, muss sichergestellt sein, dass der Einsatz der Gerätewagen Sanitätsdienst NRW (GW-San NRW) mit dem notwendigen Personal sehr zeitnah erfolgen kann. BHP-B 50 NRW (07/2009) Seite 7 von 28

Bei Großschadensereignissen wird neben den medizinisch zu versorgenden Personen auch immer eine Anzahl von Personen vorhanden sein, die keiner medizinischen Hilfe aber der Betreuung bedürfen. Daher muss, ggf. bereits frühzeitig, mit der Einrichtung des Einsatzabschnittes „Betreuung“ begonnen werden, der die unverletzten, aber zu betreuenden Personen aus dem Schadensgebiet, von den Patientenablagen oder anderen Orten der Einsatzstelle aufnimmt und entsprechend versorgt. Eine Versorgung dieser Personengruppe im Rahmen des Einsatzes der »Behandlungsplatz-

Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) bindet dort unnötig Kapazitäten, die für die zeitlich dringende Versorgung von Patienten benötigt werden.

 

2 Definition

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) ist ein sanitätsdienstlicher Verband in Bereitschaftsstärke, dessen Aufgabe es ist, im Rahmen der überörtlichen Hilfe am Schadensort eine geordnete Versorgung von 50 Patienten vorzunehmen und den Transport der Patienten in geeignete Behandlungseinrichtungen zu organisieren. Ihr Einsatz kann sowohl im Rahmen einer vorgeplanten Bereitstellung als auch bei Unglücksfällen oder andern Schadenlagen spontan erfolgen. Die materielle und personelle Ausstattung der »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) erlaubt es, dass sie bei einem Schadensereignis auch zur Versorgung von Patientenablagen eingesetzt werden kann. In diesem Fall kann sie ihre originären Aufgaben nur noch als „erweiterte Patientenablage“ wahrnehmen.

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) gliedert sich in die Einheiten

• Führungsstaffel,

• Behandlungsplatz (BHP) und

• Transport-Organisation.

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann ihre Aufgabe über einen gewissen Zeitraum autark erfüllen. Die Ausstattung mit Betriebsstoffen und Versorgungsgütern (Verpflegung der Einsatzkräfte) stellt eine Einsatzdauer von 8 Stunden ohne externe Versorgung sicher. Die Ausstattung mit medizinischen Verbrauchsgütern lässt die Versorgung von insgesamt 100 Patienten innerhalb von max. 4 Stunden ohne externe Versorgung zu.

 

3 Kapazität / Leistungsfähigkeit

Die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) kann mindestens 50 Patienten innerhalb einer Stunde versorgen. Dabei ist planerisch von einer Verteilung der Sichtungskategorien „I“ / „II“ / „III“ von 40% / 20% / 40% auszugehen. Die Sichtungskategorien entsprechen den Regelungen der Konsensus-Konferenz1 aus dem Jahre 2002. Unverletzt Betroffene eines Ereignisses sind im Einsatzablauf lageabhängig und so früh wie möglich aus der Sichtungskategorie III herauszunehmen und dem Betreuungsdienst zu übergeben. Dies ist planerisch sicherzustellen.

 

 

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